Einigung zur Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon
Mit der politischen Einigung der Koalitionsspitzen von SPD und CDU/CSU und den Ländern am 19. August 2009 auf eine neue Begleitgesetzgebung steht der Ratifizierung des EU-Vertrages von Lissabon in Deutschland nichts mehr im Wege. Die Verabschiedung der Begleitgesetzgebung durch Bundestag und Bundesrat soll am 8. bzw. 18. September 2009 erfolgen. Damit könnte die deutsche Ratifikationsurkunde für den Lissabon-Vertrag wiederum vor dem irischen Referendum über den EU-Vertrag am 2. Oktober hinterlegt werden.
Dies ist eine gute Nachricht für die Kommunen, denn der Vertrag von Lissabon sieht eine Stärkung der Stellung der Kommunen in der EU vor – insbesondere durch die ausdrückliche Achtung des Rechts der lokalen und regionalen Selbstverwaltung, eine Verbesserung der Subsidiaritätskontrolle sowie die Stärkung des Ausschusses der Regionen der EU (AdR).
Die Anpassung der EU- Begleitgesetzgebung war durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 30. Juni 2009 notwendig geworden. Darin hatte das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der Reformvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig wurde dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates zu stärken, wenn es um die Änderung von EU-Abstimmungsregeln sowie um die Übertragung neuer Kompetenzen auf die EU geht.
