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Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland e.V.


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09.07.2010

SGB II Organisationsreform vom Bundestag und Bundesrat beschlossen

Bundesrat und Bundestag haben am 9. Juli 2010 bzw. 17. Juni 2010 die Organisationsreform des SGB II endlich beschlossen. Damit wird die bisherige Arbeitsge­meinschaft als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommune und Agentur für Arbeit im Grundgesetz abge­sichert. Das Optionsmodell ist dann ebenfalls im Grundgesetz abgesichert und wird auf bis zu 110 Kommunen ausgedehnt.

In Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt die Bundes-SGK  die beschlossene Ergänzung  der Verfassung und die Änderung des SGB II. In der gemeinsamen Einrichtung kann nunmehr ein stabiler Personalkörper mit eigener Personalvertretung geschaffen werden. Die Rechte der Trägerver­sammlung und des Geschäftsführers werden gestärkt. Die Kontrolle und Steuerung der Arbeitsmarkt­politik wird über Zielvereinbarungen in einem gestuften Verfahren zwischen Bund, Bundesagentur für Arbeit, den Ländern, den kommunalen Trägern und den gemeinsamen Einrichtungen erfolgen. Entgegen der Festlegung im Gesetzentwurf wird, wie auch von den Kommunalen Spitzenverbänden gefordert, nicht der medizinische Dienst der Krankenkassen die Erwerbsfähigkeit im Konfliktfall feststellen, sondern der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung.

Die derzeitigen 69 Optionen sind entfristet worden. Insgesamt werden 110 Optionskommunen, also 25% aller in Frage kommenden Träger, zugelassen. Dafür sind zwei Zeiträume vorgesehen, in denen sich Kommunen entscheiden können zu optieren; und zwar zum einen im Jahr 2010 mit Wirkung zum 01.01.2012 und zum anderen im Jahr 2015 mit Wirkung zum 01.01.2017. Die Zulassung neuer Optionen erfolgt nach mehreren Kriterien, wozu u.a. eine weitgehende Übernahme von Personal der Bundesagentur durch den kommunalen Träger und die Zustimmung von 2/3 der Mitglieder der kommunalen Vertre­tungskörperschaft zur Option zählen sollen. Die Kontrolle und Steuerung der Arbeitsmarktpolitik soll in den Optionskommu­nen ebenfalls über Zielvereinbarungen erfolgen. Die Bundesländer haben sich noch nicht abschließend auf die Verteilung der neu zuzulassenden Optionskommunen verständigt.

Die Aufsicht über die kommunalen Träger und die gemeinsamen Einrichtungen erfolgt künftig nicht mehr allein durch das Bundesarbeitsministerium sondern in enger Abstimmung mit den Ländern. Auf Landes­ebene wird ein Kooperationsausschuss mit Vertretern des Bundesarbeitsministerium und des jeweiligen Landes ein­gerichtet werden. Diesem Kooperationsausschuss werden Mitsprache-, Schlichtungs- und Koordi­nierungsaufgaben zugesprochen. Des Weiteren soll auf der Bundesebene ein Bund-Länder-Aus­schuss mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet werden, der u.a. einheitliche Grund­la­gen für die Zielvereinbarungen festlegen und als Monitoringgruppe dienen soll.

Der Übergangszeitraum für die Kommunen, in denen die getrennte Aufgabenwahrnehmung praktiziert wird, ist nunmehr vom 31.03.2011 bis zum 31.12.2011 verlängert worden. Diese Übergangsfrist gilt unab­hängig davon, ob von der Kommune ein Antrag auf Zulassung zur Option gestellt wird oder nicht. 

Die Kommunalen Spitzenverbände haben bereits Entscheidungs- bzw. Argumentationshilfen zu dem Bund-Länder-Kompromiss herausgeben, die bei diesen angefordert werden können.

Mit der Bundestagsentscheidung für die Organisationsreform im SGB II ist es der SPD doch noch gelungen, die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose zu sichern und die schwarz-gelbe Koalition davon abzubringen, die getrennte Aufgabenwahrnehmung vorzuschreiben. Zur Fortsetzung einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik hat die SPD auch erreicht, dass die von der schwarz-gelben Koalition ausgesprochene Sperre über 900 Mio. Euro für die Arbeitsmarktpolitik im April 2010 aufgehoben und die ebenfalls verein­barte Entfristung von 3200 Vermittlerstellen Anfang Juni 2010 durch den Haushaltsausschuss auf den Weg gebracht worden ist. Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern wird künftig ebenfalls weiter verbessert.

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