Zukunft der Jobcenter und des Optionsmodells gesichert
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20. Dezember 2007 und über zwei Jahren Unsicherheit gibt es jetzt endlich eine gesicherte Zukunft für die Arbeitsgemeinschaften und für das Optionsmodell. Am 24. März 2010 stimmten die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD sowie die Ministerpräsidenten der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen und die Bundesarbeitsministerin dem Kompromiss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 20. März 2010 zu. Die Arbeitsgemeinschaft wird als gemeinsame Einrichtung im Grundgesetz abgesichert. Das Optionsmodell wird ebenfalls im Grundgesetz abgesichert und auf bis zu 110 Kommunen ausgedehnt. Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose, wie von der Bundes-SGK immer gefordert, kann somit fortgesetzt werden. In Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden begrüßt die Bundes-SGK die bekannten Eckpunkte aus dem Kompromiss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 20. März 2010.
Noch vor einem Jahr war die Fortsetzung der Hilfe aus einer Hand, die im Bund-Länder-Kompromiss vom Februar 2009 vereinbart war, von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestoppt worden. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition wurde die Trennung der Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften festgeschrieben. Die neue Bundesarbeitsministerin legte dementsprechend im Januar 2010 zwei Referentenentwürfe vor, die sowohl die Aufgabentrennung vorsahen als auch die Entfristung des Optionsmodells, allerdings mit strikten Kontrollregeln. Mit diesen Vorhaben wuchs die Kritik an der Bundesregierung und der schwarz-gelben Koalition aus den Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie mehreren Bundesländern erheblich an. Das Angebot von Ministerpräsident Kurt Beck und Frank-Walter Steinmeier, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, von Anfang Februar 2010, an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken, brachte endlich Bewegung; die verfassungsrechtliche Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und des Optionsmodells wurde wieder weiterverfolgt.
Bei dem turnusmäßig stattfindenden Gespräch führender sozialdemokratischer Persönlichkeiten aus den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und seinen Stellvertretern dankte der amtierende Vorsitzende der Bundes-SGK, Stephan Weil, Kurt Beck und Frank-Walter Steinmeier sowie den Landesministern Malu Dreyer und Günter Baaske und dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil, für die erfolgreiche Verhandlungsführung: „Die Sozialdemokraten haben erfolgreich und kommunalfreundlich verhandelt. Der jetzt gefundene Kompromiss sichert eine gute Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung für die Langzeitarbeitslosen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern haben eine gesicherte Perspektive. Die Kommunen können ihr Know-how weiter in die Arbeitsmarktpolitik einbringen.“
Die Bundesregierung will auf der Grundlage des Kompromisses im April den Entwurf der erforderlichen Grundgesetzänderung und den Entwurf der Änderung des SGB II im Bundestag einbringen. Dabei sollen folgende Regelungsbereiche angepasst werden:
Im Grundgesetz soll ein neuer Paragraf 91 e eingefügt werden, der gemeinsame Einrichtungen zulässt und einer begrenzten Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden die eigenständige Aufgabenwahrnehmung ermöglichen soll.
Die Arbeitsgemeinschaft wird künftig als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommune und Agentur für Arbeit weitergeführt. Es soll in dieser gemeinsamen Einrichtung ein stabiler Personalkörper mit eigener Personalvertretung geschaffen werden können. Die Rechte der Trägerversammlung und des Geschäftsführers sollen gestärkt werden. Die Kontrolle und Steuerung der Arbeitsmarktpolitik soll über Zielvereinbarungen in einem gestuften Verfahren zwischen Bund, Bundesagentur für Arbeit, den Ländern, den kommunalen Trägern und den gemeinsamen Einrichtungen erfolgen. Dafür soll ein gesonderter Paragraf im SGB II geschaffen werden.
Die derzeitigen 69 Optionen werden entfristet. Zudem sollen in einem begrenzten Umfang weitere Optionen zugelassen werden. Dafür sollen zwei Zeiträume vorgesehen werden, in denen sich Kommunen entscheiden können zu optieren; und zwar zum einen im Jahr 2010 mit Wirkung zum 01.01.2012 und zum anderen im Jahr 2015 mit Wirkung zum 01.01.2017. Insgesamt sollen 110 Optionskommunen, also 25% aller in Frage kommenden Träger, zugelassen werden können. Die Zulassung neuer Optionen erfolgt nach mehreren Kriterien, wozu u.a. eine weitgehende Übernahme von Personal der Bundesagentur durch den kommunalen Träger und die Zustimmung von 2/3 der Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaft zur Option zählen sollen. Die Kontrolle und Steuerung der Arbeitsmarktpolitik soll in den Optionskommunen ebenfalls über Zielvereinbarungen erfolgen.
Die Aufsicht über die kommunalen Träger und die gemeinsamen Einrichtungen erfolgt künftig nicht mehr alleinig durch das Bundesarbeitsministerium sondern in enger Abstimmung mit den Ländern. Wie bereits im Frühjahr 2009 beim so genannten ZAG-Modell vorgesehen, soll auf Landesebene ein Kooperationsausschuss mit Vertretern des Bundesarbeitsministerium und des jeweiligen Landes eingerichtet werden. Diesem Kooperationsausschuss werden Mitsprache-, Schlichtungs- und Koordinierungsaufgaben zugesprochen. Des Weiteren soll auf der Bundesebene ein Bund-Länder-Ausschuss mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet werden, der u.a. einheitliche Grundlagen für die Zielvereinbarungen festlegen und als Monitoringgruppe dienen soll.
Zur Fortsetzung einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik hat die SPD beim Bund-Länder-Kompromiss auch erreicht, dass die von der schwarz-gelben Koalition ausgesprochene Sperre über 900 Mio. Euro für die Arbeitsmarktpolitik bald möglichst aufgehoben wird. Zudem sollen die Mittel für die Arbeitsmarktpolitik verstetigt werden. Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern wird weiter verbessert.
Wenn die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und des SGB II vorliegen, werden wir ausführlich darüber berichten.
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