Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose im Grundgesetz absichern
Der Vorstand der Bundes-SGK unterstützt den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, darin, bei den jetzt anstehenden Gesprächen mit CDU, CSU und FDP sowohl das Modell der Arbeitsgemeinschaft als auch das Optionsmodell verfassungsrechtlich abzusichern. Dafür sei der zwischen Bund und Ländern im Frühjahr 2009 getroffene Kompromiss eine gute Grundlage. Dabei könne auch, wie von der SPD-Bundestagsfraktion bereits angeboten, eine Ausweitung der Zahl der Optionskommunen vorgesehen werden.
Die möglichst bald zwischen den Verhandlungspartnern zu treffende Vereinbarung muss, so die Bundes-SGK, den kommunalen Einfluss auf eine zielgerichtete lokale bzw. regionale Arbeitsmarktpolitik und die heute vielfach praktizierte, ressortübergreifende Kooperation stärken, wie dies von der Bundes-SGK und den Kommunalen Spitzenverbände bereits im Frühjahr 2009 gefordert wurde. Insbesondere müssen die heutigen umfänglichen Kontroll- und Aufsichtsrechte der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes auf das rechtlich erforderliche Maß reduziert und durch ein sachgerechtes Zielvereinbarungssystem mit angemessenem Controlling ersetzt werden. Die verfassungsrechtliche Absicherung des Optionsmodells darf nicht dazu genutzt werden, die Kontrollbefugnisse des Bundes gegenüber den optierenden Kommunen bis ins Detail und unverhältnismäßig auszuweiten. Bei der notwendigen Anpassung der Ausgestaltung der Option muss eine Lösung erreicht werden, die einerseits den haushaltsrechtlichen Ansprüchen des Bundes genügt und andererseits den Kommunen, d.h. den zugelassenen kommunalen Trägern, einen weiterhin großen Handlungsspielraum zuspricht. Auch hält die Bundes-SGK an der Position fest, dass die finanzielle Verantwortung für die Langzeitarbeitslosigkeit beim Bund liegen muss; eine Verlagerung auf die Länder oder die Kommunen wird abgelehnt.
